Allgemeine Geschäftsbedingungen der ULTIMATE GYM KG
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Nutzungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) sind Vertragsinhalt des Vertrages zwischen der ULTIMATE GYM KG (im Folgenden kurz: Anbieter) und dem Mitglied.
1.2. Mitglied
Mitglied im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Mitgliedschaftsvereinbarung haben.
1.3. Vertragsgegenstand
Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Mitglied abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung bildet die Nutzung der in dem vom Anbieter betriebenen Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang während der Öffnungszeiten. Wünscht das Mitglied Leistungen, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, so sind diese gesondert zu den angebotenen Preisen zu bezahlen.
1.4. Jugendliche
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet, die in den vom Anbieter betriebenen Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten zu nutzen. Mit Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet der Abschluss einer Mitgliedschafsvereinbarung nicht statt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Schriftlichkeit
Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich ist. Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitgliedsarmbandes, das dem Mitglied den Zutritt zu dem vom Anbieter betriebenen Studio ermöglicht.
2.2. Zutritt
Während aufrechter Mitgliedschaftsvereinbarung ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten das jeweils vom Anbieter betriebene Studio zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im Umfang gemäß Mitgliedschaftsvereinbarung zu nutzen. Ohne Zutrittsmedium ist der Zutritt in das jeweilige Studio sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungen nicht möglich.
2.3. Zutrittsmedium
Bei Abschluss eines Mitgliedsvertrags erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium, welches dem Mitglied den Zutritt zum vom Anbieter betriebenen Studio ermöglicht.
2.4. Sorgfaltspflichten
Wichtigstes Ziel des Anbieters ist es, allen Mitgliedern die sichere, angenehme, rücksichtsvolle und gefahrenlose Nutzung des Studios zu ermöglichen. Das erfordert, dass die einzelnen Mitglieder die gebotene Sorgfalt einhalten, rücksichtsvoll gegenüber Dritten handeln und untereinander und mit dem Personal des Studios respektvoll und umsichtig umgehen und jede Belästigung Dritter und die Verschmutzung oder Beschädigung der Räumlichkeiten und Geräte unterlassen. Sämtliche Mitglieder verpflichten sich, die erforderlichen Sorgfaltspflichten und die generellen und individuellen Anweisungen des Studios zur Umsetzung dieser Ziele einzuhalten.
2.5. Hausordnung
Mit Abschluss der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied, die Hausordnung des Studios in der jeweils aktuellen Fassung gemäß Aushang einzuhalten. Insbesondere enthält die Hausordnung Regelungen zur zulässigen und sicheren Nutzung der Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Geräte des Studios und der dort angebotenen allfälligen sonstigen Leistungen. Auch dient die Hausordnung insbesondere der Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal des Studios ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes notwendig ist, die Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung im Einzelfall auch mit Weisungen zu bewirken. Das Mitglied hat den Weisungen des jeweiligen Personals jedenfalls Folge zu leisten.
2.6. Spinde
Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen ausschließlich zur Verwahrung von Gegenständen während der Nutzung des Studios verwendet werden. Die Spinde sind danach sauber und ordentlich zu hinterlassen. Der Anbieter ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und zu leeren, wenn diese zweckwidrig verwendet werden.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle des Verlustes der Verfügungsgewalt über das Zutrittsmedium (insb. bei Verlust oder Diebstahl) dies unverzüglich dem Anbieter zu melden. Nach Meldung wird die Zutrittsfunktion dieses Zutrittsmediums vom Anbieter unverzüglich gesperrt. Für die Neuausstellung eines Zutrittsmediums fallen gegebenenfalls die Gebühren nach Punkt 3.3. der AGB an.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen oder Dritten den Zutritt zu ermöglichen.
3.3. Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums
Bei jeder Erstausstellung des Zutrittsmediums und jeder Neuausstellung desselben im Falle eines schuldhaften Verlustes der Verfügungsgewalt oder einer schuldhaften Beschädigung durch das Mitglied, wird eine Gebühr in Höhe von EUR 29,90 fällig.
3.4. Änderung persönlicher Angaben
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Allfällige Kosten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass das Mitglied eine Änderung dieser Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sind bei Vertragsabschluss fällig.
4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Aufwand, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.
4.3. Zahlungsverzug
Der Anbieter behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wobei darunter jedenfalls auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung fallen.
4.4. Preisanpassungen
Der Mitgliedsbeitrag ist nach dem Verbraucherpreisindex 2015, verlautbart von der Bundesanstalt Statistik Austria wertgesichert. Basiszahl für Indexanpassungen ist die für den Monat der Unterfertigung des gegenständlichen Bestandsvertrages durch den Bestandnehmer verlautbarte Indexzahl des VPI 2015. Schwankungen der Indexzahl bis einschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreitung dieser Toleranzgrenze ist jeweils die Gesamtänderung entsprechend zu berücksichtigen, wobei die Basiszahl für die Berechnung der 5%igen Toleranzgrenze jeweils jene Indexzahl ist, die die vorangegangene Änderung ausgelöst hat.
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaftsvereinbarung, kurz Mitgliedschaft, wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6. KÜNDIGUNG UND RUHENDSTELLUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1. Kündigung des Vertrages
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Für die ersten zwölf Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses verzichtet das Mitglied auf die Abgabe einer Kündigungserklärung (Mindestvertragsdauer). Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
6.2. Kündigung aus wichtigem Grund
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied als auch vom Anbieter aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten für den Anbieter insbesondere:
- Der Verzug der Bezahlung fälliger Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied nach Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;
- Der Verstoß gegen berechtigte Weisungen des Anbieters durch das Mitglied;
- Der Verstoß gegen das Verbot/die Verbote gemäß Punkt 7.1. dieser AGB;
- Zerstörung oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und baulichen Einheiten durch das Mitglied;
- Beleidigendes, anstößiges, diskriminierendes oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern oder gegenüber Mitarbeiten des Anbieters;
- Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für den Anbieter geschäftsschädigend sind;
- Handlungen eines Mitgliedes, welche darauf abzielen, den Kundenstock des Anbieters zu reduzieren (Abwerbung).
6.3. Ruhendstellung der Mitgliedschaft
Im Fall einer ärztlich bestätigten Krankheit bzw. Verletzung, die eine Dauer von vier Wochen überschreitet oder einer Schwangerschaft oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen, kann im Einvernehmen zwischen dem Mitglied und dem Anbieter für einen im Voraus definierten Zeitraum die Mitgliedschaft einmalig ruhend gestellt werden. Für die Dauer der Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Für den Fall, dass die Ruhendstellung innerhalb der ersten zwölf Monate ab Vertragsschluss erfolgt, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 6.1. um die Dauer der vereinbarten Ruhendstellung. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
6.4. Kündigung bei Umzug
Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde/Stadt verlegt, die mehr als 30 Kilometer vom bisher vom Mitglied genutzten Studio des Anbieters entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegisters (Meldebestätigung) betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben. Die Kündigungsfrist beträgt im Fall der Kündigung wegen Umzugs 30 Tage.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände
In dem vom Anbieter betriebenen Studio ist es nicht gestattet zu rauchen oder sonstige verbotene Substanzen zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen in das vom Anbieter betriebene Studio einzubringen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in der Höhe von EUR 150,- gegenüber dem Mitglied geltend zu machen.
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht Mitglieder sind (auch Ehegatten und Kinder), sowie von Tieren ist nicht gestattet.
8. BETRIEBSZEIT
Die jeweilige Betriebszeit des vom Anbieter betriebenen Studios wird durch Aushang oder auf der Website bekannt gemacht. Der Anbieter hat das Recht die Betriebszeiten jederzeit zu ändern.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Anbieter haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Die Haftung des Anbieters für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche Hauptpflichten des Anbieters sind jene Pflichten, die dem Mitglied die Nutzung der in dem vom Anbieter betriebenen Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
10. DATENSCHUTZ
Der Anbieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt folgende personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Foto, Eintrittsdatum, Daten zur Verrechnung und zum Inkasso der Mitgliedsbeiträge. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. Der Anbieter speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso überwacht der Anbieter Teile des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Mitglieds steht, die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungsunfähig ist.
11.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
11.3. Abrufbarkeit der AGB
Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters www.gym-graz.at abrufbar.
11.4. Änderung der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Mitglied zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in dem vom Anbieter betriebenen Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Wiederspruchs des Mitgliedes ist der Anbieter berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
Stand 12/2024